Steuerberater-Gebühren


Für ihre Tätigkeit haben alle Steuerberaterinnen und Steuerberater Anspruch auf Vergütung. Sie setzt sich aus einer Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Steuerberaterinnen und Steuerberater sind dabei nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt. Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBGebV nach:

  • der Bedeutung der Angelegenheit
  • dem Umfang
  • der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit.

Die Gebühren werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen. Die Steuerberatergebührenverordnung bezieht sich nur auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Für weitere Tätigkeiten,des Steuerberaters, die mit seinem Beruf vereinbar sind, gelten andere Gebührenvorschriften, z.B. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.